Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 4.3.2025
Die FDP machte keine Fundamentalopposition gegen die neue Gemeindeordnung, obwohl sie der Meinung ist, dass die neue Gemeindeordnung wesentliche demokratische Mitspracherechte, wie die Wahl der Kommissionen beschneidet und auf den Gemeinderat zentralisiert.
Um diesen negativen Punkten wenigsten etwas entgegenzuwirken, hat die FDP 2 Anträge gestellt.
Niklaus Siegfried stellt den ersten Antrag mit folgender Begründung
In den vergangenen Monaten hat der Gemeinderat sehr viel Arbeit in die Totalrevision der aktuellen, aus dem Jahr 2000 stammenden Gemeindeordnung investiert und die Vorlage inkl. der Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung sehr transparent zuhanden der heutigen ausserordentlichen Gemeindeversammlung aufbereitet. Dafür möchte ich dem Gemeinderat sowie allen involvierten Personen bestens danken. Grundsätzlich kann die FDP den Überlegungen des Gemeinderates zur heute vorliegenden totalrevidierten Gemeindeordnung folgen. Bei der genaueren Durchsicht ist der FDP jedoch eine Ungenauigkeit aufgefallen:
Während in der Botschaft des Gemeinderates zur heutigen Sitzung zum Thema «Wahl der Kommissionsmitglieder» auf Seite 13, letzter Abschnitt, zweiter Satz klar gesagt wird:
«Der Gemeinderat beachtet bei der Wahl der Kommissionsmitglieder das Ergebnis der Gemeinderatswahlen bzw. den Gemeinderatsproporz.»
Eine derartige Bestimmung ist in der heute zur Genehmigung vorliegenden Gemeindeordnung vergessen gegangen. Deshalb der Antrag der FDP:
Antrag: Der Artikel 13 Abs. 3 lit. c ("die Mitglieder der Kommissionen, soweit im Anhang II oder in einem anderen Erlass nichts anderes festgelegt ist.“) ist wie folgt zu ergänzen: Er berücksichtigt dabei das Ergebnis der Gemeinderatswahlen (Proporz).
Die Gemeindeversammlung hat diese Änderung der FDP mit grosser Mehrheit angenommen.
Paul-André Fürst stellt den zweiten Antrag mit folgender Begründung:
Überflüssige Gesetzte gehören nicht in die Verfassung. Wir von der FDP begrüssen und befürworten eine „Partizipative Form der Beteiligung“ namentlich ein Bürgerpanel wie die ausgearbeitet wurde. Nun ist dieser Bürgerpanel ein Pilotprojekt und wurde bis jetzt noch nie umgesetzt. Ich zitiere aus der letzten Information vom 03.05.2024:
……….Der Gemeinderat hat aktuell noch kein konkretes Projekt als Anwendungsfall definiert, wird dies jedoch frühzeitig kommunizieren. Sollte sich wider Erwarten über längere Zeit kein grösseres Projekt für die Einsetzung eines Projektbezogenen Bürgerrats anbieten………usw…
Ein solches Vorhaben, wie gut es auch immer sein möge, gehört im jetzigen Stand der Dinge nicht in unsere neue Gemeindeordnung. Zuerst sollten wir Erfahrungen sammeln und erst wen dies wirklich eine neue sinnvolle Ergänzung zu unseren politischen Strukturen und unserer Gemeindeordnung aufzeigt, kann eine Aufnahme in die GO erfolgen. Deshalb der Antrag:
Der Artikel 38: „Partizipative Formen der Beteiligung“ ist in der neuen Gemeindeordnung ersatzlos zu streichen.
Die Gemeindeversammlung hat diese Änderung der FDP leider mit grosser Mehrheit abgelehnt.
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Die FDP hat sich an der Mitsprache zum Thema neue Uferschutzplanung beteiligt und ein Mitspracheformular eingereicht. Der FDP ist aufgefallen, dass in der neuen Uferschutzplanung etliche Projekte aufgeführt sind, bei denen der Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten steht. Die Anregung der FDP besteht hauptsächlich darin, diese wohlgemeinten Projekte zu überdenken, respektive aus der Uferschutzplanung zu streichen. Wir sind gespannt auf die Auswertung der Eingaben.
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Heute sind die liberalen Parteien überall im Niedergang. Was Liberalismus im 21. Jahrhundert bedeutet, hat Gerhard Schwarz untersucht. Er war bis 2010 Leiter der Wirtschaftsredaktion der NZZ, heute ist er Präsident der Progress Foundation und Publizist.